Gemäss der kantonalen Steuerverwaltung Solothurn besteht für die Hort- und Kitainstitutionen keine Deklarationspflicht der Essensabzüge für Kinder in den Steuerbescheinigungen. Sofern keine Deklaration durch den Betrieb gemacht wird, berechnet jedoch die Steuerverwaltung eine Pauschale pro Tag nach den Ansätzen der Eidgenössischen Steuerverwaltung (Steuerbuchkapitel §41 Nr. 4 Kinderbetreuungskostenabzug 1.6 Kosten)
Link